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Erfahrungsheilkunde - KARL F. HAUG VERLAG - HEIDELBERG Gefahren für den Menschen im ViehfutterGefährden Antibiotika und Hormone im Viehfutter den Menschen?von KARL WINDSTOSSER Unbedingte Voraussetzungen für ein gesundes Leben sind reine Luft, reines Wasser und reine Nahrung. Ihrer Erfüllung stehen in den Kulturländern zahlreiche merkantile Interessen im Wege. In den letzten Jahren ist eine ständig zunehmende Beunruhigung unter den Verbrauchern zu beobachten über mögliche gesundheitliche Gefahren durch Verwendung von Hormonen und antibiotischen Präparaten bei der Schlachtviehaufzucht. Eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Dr. med. SCHMIDT (Krefeld) gab kürzlich Anlaß zur Erörterung dieses Problems auch im Bundestag. Hormone und Antibiotika werden an Nutztiere verfüttert, weil sie wachstumsfördernd wirken und die Futterverwertung verbessern. Es handelt sich dabei um östrogenähnliche Präparate, die den Tieren eingegeben oder eingespritzt werden können. Die mit dem Schnellwuchs verbundene erhöhte Anfälligkeit für Infekte wird durch vorbeugende Gaben von Antibiotika ausgeglichen. In der BRD werden dazu Penicillin, Chlortetracyclin, Bacitracin, Oleandomycin und neuerdings das von den Farbwerken Hoechst speziell für die Viehmast entwickelte Flavomycin für Küken, Ferkel, Schweine und Kälber verwendet. Die dadurch zu erzielende Verbesserung der Erträge dürfte gewichtsmäßig zwischen 5 und 10 % bei gleichzeitiger erheblicher Einsparung der Futtermenge liegen. Um in der Schweinemast 1 kg Zuwachs zu erzielen, benötigte man vor 20 Jahren noch etwa 5 kg Futter. Durch Auswertung neuer Erkenntnisse der Ernährungsphysiologie und die erwähnten arzneilichen Hilfsmittel genügen dazu heute 3 kg Futter. Masthähnchen wurden früher mit 4 kg, heute mit 2 kg Futter auf 1 kg Lebendgewicht gebracht. Ein Ei, früher mit 300 g Futter erzeugt, macht heute nur noch etwa die Hälfte dessen erforderlich. Die Legeleistung einer Henne, damals rund 150 Eier jährlich, kann auf 250 und darüber gesteigert werden. Es ist klar, daß derartige kommerzielle Vorteile jeden gesundheitlichen Einspruch einzelner oder kleiner Kreis im Keime zu ersticken vermögen. Dennoch müßte ein Verzicht auf diese Interessen dann gesetzlich erzwungen werden, wenn der Anwendung solcher Präparate in der Tiernahrung berechtigte gesundheitliche Bedenken entgegenstehen sollte. Die derzeit geltenden rechtlichen Grundlagen in der BRD sind leider verschieden auslegbar und leicht umgehbar. Nach § 4 b Lebensmittelgesetz ist es verboten, Tieren vor der Schlachtung Antibiotika zu verabfolgen, um die Ha1tbarkeit des Fleisches zu beeinflussen, ferner lebenden Tieren Stoffe mit östrogener oder thyreostatischer (schilddrüsenhemmender) Wirkung einzupflanzen, einzuspritzen oder unvermischt oder nach Vermischung mit Futtermitteln oder anderen Stoffen zu verabfolgen, um die Beschaffenheit des Fleisches oder den Fleisch- oder Fettansatz zu beeinflussen. Auch nach den futtermittelrechtlichen Vorschriften ist es verboten, dem Mischfutter hormonhaltige Stoffe und solche von östrogener oder thyreostatischer Wirkung zuzusetzen. § 34 a des Arzneimittelgesetzes sieht schließlich vor, daß durch Rechtsverordnung festgelegt wird, welche Arzneimittel mit welchen Futtermitteln als Trägerstoff im Interesse der Gesundheit von Mensch und Tier abgegeben werden dürfen. Es handelt sich hier um in der Regel vom Tierarzt verordnete Tierarzneimittel, die nicht durch die anderen Bestimmungen erfaßt werden. Innerhalb der EWG ist man dabei, ähnliche Bestimmungen auszuarbeiten beziehungsweise in Kraft zu setzen. So liegt bereits seit längerer Zeit dem Rat eine Richtlinie über Zusatzstoffe zur Tierernährung mit ähnlichen Einschränkungen beziehungsweise Verbots-Bestimmungen vor wie die deutschen, jedoch nicht mit generellen Verboten. Hier wie bei den analogen deutschen Bestimmungen gehen zur Zeit die Bemühungen dahin, ein Verbot wenigstens des Zusatzes von Antibiotika zu erwirken, nachdem inzwischen die Bedenken gegen die unbekümmerte, auch therapeutische Verwendung von Antibiotika in der ganzen Welt ständig zugenommen haben. Der britische Landwirtschaftsminister hat die Verwendung von Penicillin und Tetracyclin als Futtermittelzusatz bereits verboten. Dies erfolgte auf Empfehlung eines Expertenausschusses, der im Sommer 1968 eingesetzt worden war. Die erwähnten Substanzen durften bisher ohne tierärztliches Rezept bis zu einer Konzentration von 0,01 % als Futterzusatz verwendet werden. Der Ausschuß hielt es für erwiesen, daß die Überreste dieser Substanzen im Schlachttierfleisch ausreichten, um Bakterien im Menschen gegen Antibiotika resistent zu machen. Am 22. 4. 1970 entspann sich im Deutschen Bundestag folgende Debatte auf die Frage des CDU-Abgeordneten Dr. JUNGMANN: "Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund des holländischen Gesetzes vom 1. August 1964 betreffend den Handel mit Antibiotika, Hormon-Präparaten, Thyreostatika und Chemotherapeutika illegale Arzneimitteleinfuhren in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, und welche Schritte beabsichtigt sie dagegen gegebenenfalls zu unternehmen?" Frau STROBEL, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, antwortete: Daß Arzneimittel unter Umgehung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften durch Versand aus den Niederlanden in der Bundesrepublik in den Verkehr gebracht werden sollen, wird immer wieder mitgeteilt. Abgesehen von einer entsprechenden Information der für die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften und für die Überwachung zuständigen Landesbehörden bin ich über das Auswärtige Amt mehrmals an die niederländischen Behörden mit der Bitte um Abhilfe herangetreten. Nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes können jedoch auf Grund der niederländischen Rechtsvorschriften derartige Ausfuhren aus den Niederlanden nicht unterbunden werden. Unabhängig hiervon hat auf meine Veranlassung der Bundesminister der Finanzen die Mitwirkung der Zollbehörde gegen die illegale Einfuhr von Antibiotika und Hormonen in die Wege geleitet. Weitere Maßnahmen sind erst nach der beabsichtigten Änderung der arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften möglich. Die Arbeiten zur Vorbereitung der erforderlichen Gesetzesänderungen einschließlich der Durchführung hiermit im Zusammenhang stehender Forschungsaufträge sind im Gange. Dr. JUNGMANN: Frau Minister, darf ich fragen, wo die schon im Jahre 1967 angekündigte Rechtsverordnung gemäß § 34a des Arzneimittelgesetzes bleibt, durch die festgelegt werden soll, welche Arzneimittel mit Futtermitteln als Trägerstoffen abgegeben werden dürfen? Frau STROBEL: Im Zusammenhang mit den Maßnahmen und der Rechtangleichung in der EWG finden Verhandlungen statt, bei denen diese Bestimmungen möglichst von vornherein den Bestimmungen der EWG angeglichen werden sollen. Dr. JUNGMANN: Frau Minister, teilen Sie die Meinung, die in letzter Zeit immer stärker, insbesondere von wissenschaftlichen Fachkreisen, geäußert worden ist, daß die Verwendung von Antibiotika bei der Tiermast generell verboten werden sollte? Frau STROBEL: Ich teile voll diese Meinung. Ich habe mich bei der damaligen Reform des Lebensmittelrechts als Abgeordnete in diesem Hause sehr dafür eingesetzt, aber im Bundestag dafür keine Mehrheit gefunden. Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegt inzwischen der Entwurf einer EWG-Verordnung zur Regelung der hier anstehenden Fragen vor. Es hat wissen lassen, daß die schon im Jahre 1967 angekündigte Rechtsverordnung gemäß § 34a Arzneimittelgesetz, durch die festgelegt werden soll, welche Arzneimittel mit Futtermitteln als Trägerstoffen abgegeben werden dürfen, den Bestimmungen dieser EWG-Verordnung angeglichen werden soll und deshalb vorerst zurückgestellt wurde. Das Ministerium hat inzwischen die „Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände" und die "Deutsche Volksgesundheits-Bewegung" um ihre Stellungnahme zu den Ansichten des Ministeriums, der auch ein Beschluß der Vollversammlung des Bundesgesundheitsrates vom 11. 3. 1969 zu diesen Fragen zugrunde liegt, sowie zu dem Entwurf der EWG-Verordnung gebeten. In Bearbeitung ist bei der EWG ferner der Entwurf für eine Verordnung, die nicht nur ein Verwendungsverbot für Stoffe mit östrogener oder thyreostatischer Wirkung im Viehfutter vorsieht, sondern auch den Erwerb und das Inverkehrbringen dieser Stoffe verbietet. Erlaubt soll nur die Verwendung derselben zur Heilbehandlung durch den Tierarzt auf Grund einer Verschreibung bleiben. Die öffentliche Werbung für diese Stoffe soll untersagt werden. Fleisch von Tieren, die mit solchen behandelt wurden, muß darauf untersucht werden, ob die Stoffe ausgeschieden wurden, anderenfalls muß das Fleisch vernichtet werden. Große Schwierigkeiten bestehen überhaupt im Bereich der Tierarzneimittel, die mit Futtermitteln gemischt, verfüttert oder auf Rezept des Tierarztes eingespritzt oder verfüttert werden. Aus den Kreisen der Tierärzte gibt es seit langem ernste Bedenken über die mißbräuchliche Verwendung dieser Stoffe. Die Arzneimittel werden unter Umgehung der Tierärzte und der Apotheken direkt an Tierhalter geliefert, teilweise sogar unter Verwendung von Blanko-Rezepten einzelner Tierärzte. Die nach § 34a Arzneimittelgesetz vorgeschriebene Rechtsverordnung ist bisher nicht erlassen worden. im Bundesgesundheitsministerium ist man der Meinung, daß die bisherige Konzeption überholt sei. Der Tierarzt müsse die gesamte Skala der erforderlichen Tierarzneimittel zur Verfügung haben, eine Beschränkung auf bestimmte Mittel sei mit der heutigen Praxis nicht mehr vereinbar. Es müsse ein Weg gefunden werden, die vom Tierarzt vorgeschriebenen Arzneimittel bereits beim Mischfutterhersteller einzumischen. All diese Regelungen und Regelungsversuche erscheinen den Warnern aus den Reihen der ungebundenen und keinen Interessengruppen verpflichteten Ärzte und Forscher allerdings noch ungenügend und langwierig. Ein hoher Prozentsatz des Fleisches und besonders des Geflügelbedarfes wird außerdem durch Importe aus anderen Ländern gedeckt, in denen keine oder anders lautende Vorschriften gelten. Deshalb fühlte sich auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft veranlaßt, eine Kommission zur Prüfung der Zusatzstoffe in der Tiernahrung zu beauftragen. In ihrer Mitteilung III kommt diese Kommission - ähnlich der 1968 in England eingesetzten - zu dem Schluß, daß in der Tat die Anwendung der Antibiotika in der Schlachtviehaufzucht auch beim Menschen die Bildung und Verbreitung therapieresistenter Krankheitserreger begünstigen und damit die Behandlungsaussichten eines späteren Infektes verringern kann. Die daraus zu ziehenden Folgerungen zwingen nach Auffassung der Kommission zwar nicht dazu, wie es in England geschah, den Zusatz von Antibiotika zum Tierfutter generell zu verbieten, doch seien folgende Maßnahmen empfehlenswert: 1. Der Verbrauch von Antibiotika außerhalb medizinischer Indikationen sollte eingeschränkt werden. Die Einschränkung sollte sich auf die Zahl der verwendeten Antibiotika, auf die Dosis und - je nach Tierart - auch auf die Nutzungsperiode beziehen. In der Endmast sollten Antibiotika möglichst überhaupt vermieden werden. 2. In Zukunft sollten für die Tiernahrung nur solche Antibiotika zugelassen werden, die a) in der Therapie weder beim Menschen noch beim Tier eingesetzt werden, und die b) nicht zur Selektion mehrfach resistenter Stämme von Darmbakterien führen. Die Kommission hält es allerdings für vertretbar, während einer Übergangszeit von 3-4 Jahren die jetzt in der Bundesrepublik gebräuchlichen Antibiotika - mit Ausnahme von Penicillin - weiter zu verwenden, sofern eine bestimmte Dosierungsgrenze eingehalten wird. In dieser Übergangszeit sollte es möglich sein, weitere neue Stoffe zu entwickeln und zu erproben, die den Menschen nicht gefährden. Auf keinen Fall hält es die Kommission für angebracht, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Ausweitung der Antibiotikaanwendung in der Tiernahrung vorzunehmen. Rachel CARSON, die Verfasserin des aufsehenerregenden Buches "Der stumme Frühling" gab der ebenso sensationellen Veröffentlichung ihrer Landsmännin Ruth HARRISON „Tiermaschinen" 1965 das Vorwort. Hier werden anhand von authentischem Material haarsträubende Aufzuchtsmethoden landwirtschaftlicher Industriebetriebe der USA aufgezeigt, die mit Hilfe von Bewegungslosigkeit, Kunstlicht, Hormonen, Antibiotika, Beruhigungsmitteln, Insektiziden, Wachstumsstimulantien, Appetitanregern etc. praktisch kranke Tiere erzeugen, deren Fleisch, Milch und Eier für den menschlichen Genuß bedenklich erscheinen. Vielfach bestehen als Folge dieser Tierhaltung hochgradige Anämien mit fließendem Übergang zu Leukämie. - Ein ergreifendes Buch über ein dunkles Kapitel der Menschheitsgeschichte! Seitdem sind wieder 5 Jahre ohne eine wesentliche Änderung der Verhältnisse verstrichen. 1965 erklärte in "The Times" Nr. 436 vom 8. 5. Prof. ANDERSON, Direktor des staatlichen Enteric Laboratory of the Public Health Service, London: “The time has clearly come for a re-examination of the whole question of the use of antibiotics and other drugs in the rearing of livestock.” Über einen fatalen Beweis für die unerwünschten Wirkungen von Hormonresten im Tierfleisch berichtete euromed, Seite 388/1965. In einer kanadischen Nerzfarm trat überraschend ein bedrohlicher Geburtenrückgang ein. Der Züchter Percy NOBLE, Mitglied des Parlaments, stellte fest, daß die männlichen Tiere durch die im verfütterten Geflügelfleisch enthaltenen Östrogene eine "hormonale Kastration" erlitten hatten. Diese weiblichen Hormone (Stilboestrol) werden in der Geflügelzucht verwendet, um die Legeleistung zu steigern. Ältere, für den menschlichen Genuß nicht verwendbare Hennen, dienen zur Fütterung von Nerzen und anderen Raubtieren. 1966 brachte "Universitas“ in Nr. 10, S. 1108, eine Warnung amerikanischer Wissenschaftler: "Erhebliche gesundheitliche Schädigungen bedrohen den Fleischkonsumenten, wenn gewisse Antibiotika weiter wie bisher an Tiere verfüttert werden. Genaue Untersuchungen haben ergeben, daß das Fleisch Antibiotikarückstände enthält, die als eine Art Antiimpfstoffe (Immunsuppressor) wirken. Man läuft dann Gefahr, in Fällen lebensbedrohlicher Erkrankungen durch das erforderliche Antibiotikum keine Hilfe mehr zu finden oder gegen dessen Verabreichung überempfindlich geworden zu sein." 1967 referierte das "Deutsche Ärzteblatt" in Nr. 28 unter dem Titel "Schizophrenes Rindvieh" über eine Sendung des Ersten Deutschen Fernsehens, wobei die Vermutung ausgesprochen wird, daß durch derartige Fütterungsmethoden bei Menschen die gleichen Funktionsstörungen auftreten wie beim Tier. 1969 zeigte das Zweite Deutsche Fernsehen in der Sendung "Drehscheibe" Käfighennen, die sich während der 12 bis 14 Monate ihrer Lebenszeit kaum von der Stelle bewegen, fast federlos sind und durch die krankhafte Steigerung ihrer Aggressivität zahlreiche Verletzungen durch Schnabelhiebe aufweisen. - Im gleichen Jahr verstärkte Prof. ANDERSON in London seine Warnung unter Vorlage weiterer Beweise: 1. für das ernährungsbedingte Unwirksamwerden antibiotischer Mittel beim Menschen, 2. daß viele Salmonellen-Infekte des Menschen auf latente, das heißt antibiotisch unterdrückte Rindererkrankungen zurückzuführen seien, 3. daß apathogene "normale" tierische Bakterien unschädlich und für die menschliche Abwehrkraft sogar nützlich seien. - In „Selecta" 1969 Nr. 12, Seite 1415 ist zu lesen: „Im April gab die American Food and Drug Administration ihre Absicht bekannt, bestimmte Antibiotika nicht mehr in der Tierzucht und Veterinärmedizin zu verwenden." In einem diesbezüglichen Brief der British Pharmaceutical Industry an das Gesundheitsministerium der USA heißt es dazu: "Unser Wissen über Nutzen und Gefahren dieser Produkte ist äußerst lückenhaft." 1970 schreibt die "Süddeutsche Zeitung“ in Nr. 9 unter "Im Fleisch steckt die Gefahr", daß Menschen durch solche Nahrung allergisch werden, Ekzeme bekommen können etc. Nach seriösen Meldungen jüngster Zeit aus den USA sollen mit künstlichen Mitteln gefütterte Tiere zwischen 10 und 40 % Krebsbefall aufweisen, der bei dem Mengenanfall durch die normale Fleischbeschau selbstverständlich gar nicht erfaßt werden kann. Wieviele Warnungen von berufener Seite müssen noch erfolgen, wieviele Kommissionen noch ihre Gutachten abgeben, bis etwas geschieht? Die Verbraucher können nicht noch Jahrzehnte auf eine Lösung dieses Problems warten, sondern sind an einer schnellen und befriedigenden, internationalen Regelung interessiert. Die Bedrohung der Menschheit durch die zunehmende Luftverpestung und die schon jetzt nahezu völlige Industrialisierung und Chemisierung unserer Nahrungsmittel sollte nicht noch verstärkt werden durch die Tatsache einer zusätzlichen, gesundheitlichen Gefährdung über Milch, Eier und Fleisch. Zusammenfassung: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft beauftragte eine besondere Kommission mit der Prüfung der Zusatzstoffe in der Tiernahrung. Als Ergebnis kam die Empfehlung bestimmter Maßnahmen zustande, die einen stufenweisen Abbau aller medizinischen Zustände vorsieht. Schließlich sollen Antibiotika, Hormone und hormonähnliche Stoffe nur so weit zugelassen werden, als sie therapeutisch weder bei Tier noch Mensch Verwendung finden und keine resistenten Bakterienstämme erzeugen. Eine Anzahl von in- und ausländischen Literaturstellen sowie Beobachtungen aus der Praxis ergänzt die Arbeit, die Anregung geben möchte zu weiteren Untersuchungen und rechtzeitigen Maßnahmen gegen diese neue Gefahr seitens der biologiefeindlichen Nahrungsmittelindustrie. Außer den erwähnten Quellen
Die der „Erfahrungsheilkunde“ eingeschickten Manuskripte dürfen nicht gleichzeitig anderen Zeitschriften zur Veröffentlichung angeboten werden. Im allgemeinen werden nur Arbeiten als Erstdruck angenommen. Mit der Annahme des Manuskriptes durch die Schriftleitung und den Verlag tritt der Autor sowohl das alleinige Abdrucksrecht für diese Zeitschrift als auch für andere Nachdrucke und Vervielfältigungen an den Verlag ab. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes, der photomechanischen Wiedergabe, der Herstellung von photographischen Vervielfältigungen, Mikrofilmen u. ä. und die der Übersetzung ganz oder teilweise bleiben dem Verlag vorbehalten. Das Rahmenabkommen bez. Fotokopien und Mikrokopien zwischen dem "Börsenverein des Deutschen Buchhandels" und dem „Bundesverband der Deutschen Industrie" vom 14. 6. 1958 ist gültig (10-Pf.-Wertmarke pro Seite).
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NEU: www.windstosser-museum.info
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